Stillgelegte Fahrzeuge bewegen.

Es ist manchmal erstaunlich, welche Aktionen manche Fahrzeugbesitzer tun, um ein stillgelegtes Fahrzeug zu uns zu bringen. Da werden Anhänger organisiert und nicht wenige geben sogar richtig Geld aus, um einen Abschleppwagen zu organisieren, der dann das Fahrzeug zu uns bringt. Dabei ist das eigentlich eine ganz einfache Geschichte: Das „rote“ Kennzeichen.

Wir als Autohaus haben solche „roten“ Kennzeichen mit der Kennziffer 06, die für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden dürfen. So ein Kennzeichen bekommt inzwischen (zu Recht) nicht mehr einfach so jeder, sondern nur noch „zuverlässige“ Autohäuser und -händler, aber für genau solche Zwecke gibt es dieses Kennzeichen.

Sprich: Wenn also einer unserer Kunden ein stillgelegtes Fahrzeug zu Hause hat und dieses Auto zu uns in die Werkstatt soll (Inspektion, Hauptuntersuchung etc.), dann sagt man bei uns Bescheid, regelt den Werkstatttermin und jemand aus unserem Autohaus kommt dann vorbei und bringt die „roten“ Kennzeichen mitsamt den Begleitunterlagen mit. Die Kennzeichen kommen dann auf das zu transportierende Fahrzeug drauf und auf dem kürzesten Weg fahren wir dann so beschildert das Fahrzeug zu uns und es nach dem Werkstatttermin auch wieder nach Hause. Es ist keine gesonderte Versicherung für das Fahrzeug notwendig, denn damit wir diese Kennzeichen überhaupt besitzen dürfen, haben wir eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen.

Alles kein Hexenwerk und es ist tatsächlich keine gesonderte Zulassung für diese Aktion notwendig. Und ein Missverständnis räumen wir an dieser Stelle auch gleich mal aus: Es gibt gar nicht so wenige Autofahrer, die glauben, dass man als Fahrer eines Fahrzeuges mit „roten“ Kennzeichen keine Strafzettel bekommen würde. Das ist natürlich Humbug, denn wir müssen selbstverständlich Buch darüber führen, an was für einem Fahrzeug das Kennzeichen hing, also Hersteller, Modell und Fahrgestellnummer. Dazu dann noch Namen und Adresse des Besitzers und das genaue Datum, so dass mit diesen Daten im Zweifelsfall dann genau ermittelt werden kann, wer wann das Kennzeichen trug.

Finger weg auch von solchen Aktionen (habe ich alles hier auf unserem Hof schon erlebt!) die zutiefst gefährlich und strafbar sind:

Ich meine damit einen Kunden, der bei uns auf den Hof gekommen ist, und sein Fahrzeug zur Reparatur angemeldet hat. Wir gaben in unsere EDV das Kennzeichen ein, um einen Werkstatt Auftrag zu generieren. Wir staunten nicht schlecht und hatten schon wieder „menschliches Versagen“ im Verdacht als die Arbeitskarte aus dem Drucker kam. Also wie ein Omega sah der Corsa nicht aus! Und der Hubraum des Motors war auch nur ein Drittel dessen was auf der Karte stand. Fakt war, dass der Kunde von seinem Zweit-KFZ die Schilder einfach weg und an seinen Corsa zum Überführen dran gemacht hat.

Was bedeutet das strafrechtlich?

  1. Fahren ohne Versicherungsschutz,
  2. Steuerhinterziehung, das Fahrzeug ist ja nicht angemeldet.

Das könnte im schlimmsten Fall (Unfall mit Personenschaden) böse ausgehen! Was kostet ein Leben? Also, lieber gleich richtig machen!

2 Gedanken zu „Stillgelegte Fahrzeuge bewegen.

  1. Jennifer

    Was ist wenn man für sein bereits stillgelegtes Kfz vom Autohaus rote Kennzeichen bekommt ….aber…. das Kfz bereits keinen gültigen TÜV mehr hat ?
    Ist es dann dennoch zulässig es auf öffentlichen Straßen zu bewegen ?

    LG und danke schon mal im voraus

    Antworten

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