Und wir können und dürfen ? Unsere Spezialisten im Autohaus haben zum Teil schon die Schulung „Hochvolt Lehrgang Stufe 2“ hinter sich. Der Spezialist darf sich dann „Fachkraft (m/w/d) für Hochvoltsysteme in Kraftfahrzeugen“ nennen. Diverse Lehrgänge müssen auf Grund der Unfallverhütungsvorschrift absolviert werden (DGUV Vorschrift 1 DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie DGUV Information 200-005) Voraussetzung zur Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung KFZ-Mechatroniker, ausgebildete Elektrofachkraft oder dergar KFZ-Meister. Um die Stufe 3 „Arbeiten unter Spannung“ zu absolvieren, gilt es eine arbeitsärztliche Untersuchung (G25) durchzuführen ebenso wie ein aktueller „Erste-Hilfe-Kurs“. Doch zurück zur Stufe 2… wir dürfen dann natürlich auch andere Marken warten und reparieren? übrigens: der abgebildete Fiat 500 ist schon 1 Jahr alt. Autofans werden jetzt bestimmt motzen und sagen, daß der abgebildete Fiat 500 noch kein Jahr alt sein kann, da er gerade aktuell seine Vorstellung in Deutschland feiert… ist grundsätzlich schon richtig… aber der hier spricht englisch und kommt aus Amerika… hier stimmt ausnahmsweise mal der Satz: „Amerika first… “ ???
Wer kann, der kann !
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