Der geneigte Autofahrer hat in den nächsten Wochen mit zwei Änderungen zu tun, die sich auch beide mit unserer kleinen Wartungsserie zum Thema „WOLKE“ vertragen. Und da über beide Themen noch gar nicht so viel in den Medien gesprochen wurde, hier eine Zusammenfassung. Es betrifft Räder und Kraftstoffe:
Winterreifenpflicht
Nachdem letzten Freitag auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt hat, geht es nun sehr schnell mit der Winterreifenpflicht, die gilt nämlich schon ab heute. Als Autofahrer sind Sie nun also verpflichtet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen unterwegs zu sein. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro.
Wie diese Verpflichtung großflächig kontrolliert werden kann, ist freilich ein anderes, spannendes Thema. Für Sie als Autofahrer gilt, dass Sie, wenn es im Winter rutschig wird, das nur noch mit Winterreifen „genießen“ dürfen. Das sollte man aufgrund der deutlich weicheren und damit auch griffigeren Gummimischung sowieso, aber wenn Sie bisher immer gut damit durchgekommen sind, einfach die Sommerreifen weiterzufahren, so ist hiermit nun von Seiten des Gesetzgebers Schluss.
Neuer Kraftstoff ab 1. Januar 2011
Ab dem 1. Januar 2011 wird schrittweise bundesweit an vielen Tankstellen ein neuer Kraftstoff namens „Super E 10“ angeboten. Diesem Kraftstoff wird bis zu 10 Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen beigemischt, im Gegensatz zu maximal 5 Prozent bei herkömmlichen Super-Kraftstoff. „Super E 10“ ist daher ein guter Schritt für den Klimaschutz und es bleibt abzuwarten, wie sich das im Spritpreis zeigen wird.
Grundsätzlich gilt: Nicht für jedes Auto ist „Super E 10“ geeignet und Sie sollten, bevor Sie das erste mal diesen Kraftstoff tanken wollen, sich bei Ihrem Autohaus kundig machen, ob dieser Kraftstoff für Ihr Fahrzeug freigegeben ist. In Sachen Opel-Fahrzeuge genügt da ein Anruf bei uns, wir haben alle entsprechenden Informationen vorliegen.