Gestern hat mich der Anruf einer besorgten Mutter erreicht: Die Frage war, ob bei einem Unfall die Kindersitze ausgetauscht werden müssen… Gute Frage dachte ich mir – hatte ich so auch noch nicht… ! Also: wenn man mal ins Netz geht, so stosst man auf viele unterschiedliche Ausführungen (wie bei so vielen Themen…). Eine Aussage tätigen alle Kindersitzhersteller: Wenn es zu einem Unfall mit einer Geschwindigkeit über 10 km/h kam, so sollte man den Kindersitz austauschen. Auch wenn keine sichtbaren Beschädigungen, also Risse oder Verformungen, vorhanden sind. Bevor Sie jetzt aber gleich in den Laden rennen und so ein Gerät kaufen – obacht: Erstens bezahlen die gegnerischen Versicherung immer nur den Zeitwert (die Versicherungen nennen das „neu für alt“). Und zweitens: wenn sie überhaubt zahlen…! Zwar wurde in der Vergangenheit von den Gerichten entschieden, daß Kindersitze zu bezahlen sind…: aber sie wissen ja: Recht haben und Recht bekommen sind manchmal 2 unterschiedliche Schuhe. Unser Tip hier: bei Haftpflichtschäden (also Sie sind nicht schuld!) immer einen Gutachter bzw. Rechtsanwalt mit an Bord nehmen. Wir helfen Ihnen hier gerne. (Am Besten gar keinen Unfall machen !!!)
Unfall mit Kindersitz?
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