Das hier ist auch etwas für das Werkstattbilderbuch. Eine richtig dicker Fremdkörper im Reifen, also ein so genannter Einfahrschaden. Und den hat der Kunde eine Zeit lang gar nicht wirklich bemerkt. Und rund um den Rand hat sich auch schon eine kleine Rostkruste gebildet, so dass auch schon Feuchtigkeit eingedrungen sein dürfte und es möglicherweise auch schon innen in der Karkasse munter vor sich hinfault:
Unsere Empfehlung ist hier klar: Neuer Reifen. In diesem Fall wäre eine Reparatur auch gar nicht möglich, weil bei einem Einfahrschaden eine Reparatur nur möglich ist, wenn das Loch einen Durchmesser von kleiner als 6 Millimeter aufweist. Bei einem scharfkantigen Schnitt darf der Schnitt ebenfalls nur maximal 6 Millimeter lang sein und das ist sehr wenig.
Dazu kommt, dass eine Reifenreparatur immer einhergehen muss mit einer vorherigen Inspektion des Reifens, indem dieser von der Felge genommen und auch von innen begutachtet wird, und zwar von einem Fachmann. Das spannende Thema hier ist nämlich, dass ein Einfahrschaden vielleicht reparabel ist, der Reifen aber möglicherweise innen schon beschädigt ist, weil längere Zeit mit niedrigem Luftdruck gefahren wurde.
Wird trotz größerem Loch repariert oder der Reifen vor der Reparatur nicht ausführlich untersucht – verlassen Sie sich nicht darauf! Sie bezahlen solchen Pfusch letztendlich und auf der Rechnung wird dennoch mit ziemlicher Sicherheit stehen, dass der Reifen „fachgerecht“ geprüft und repariert wurde. Bei irgendwelchen unkritischen Teilen eines Autos könnte es uns ja egal sein, aber Reifen und Räder sind keine unkritischen Teile.