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Ein Abschleppkandidat.

Das hat dem Besitzer dieses Fahrzeuges sicherlich nicht gefallen, dass sein Auto, das er vor unserer Werkstatt geparkt hatte, abgeschleppt wird. Uns allerdings auch nicht. Aber der Brummer mit angehängtem Fahrzeuganhänger hat einfach mal die komplette Werkstattfront versperrt und das über Stunden hinweg. Das ist wirklich nicht sehr witzig und wir haben durchaus Geduld, aber eben auch nicht unendlich. Und schon gar nicht, wenn wir wegen einem Falschparker nicht an unsere Autos können.

Parken mit Anhänger im Halteverbot

Nun gut, wird immerhin der Fahrer dieses Hobels so schnell nicht wieder machen. Wir hoffen es zumindest.

Parkverbotsmarkierungen.

Das Dilemma mit der Nichteinhaltung des Parkverbots an unserer Hofzufahrt ist leider immer noch aktuell und nervt immer wieder gehörig. Denn einige Autofahrer sind offenkundig der Meinung, dass das ausgeschilderte absolute Halteverbot nur tagsüber gelten würde und parken nachts dann umso frecher die Zufahrt zu. Das absolute Halteverbot gilt aber immer, am Tag und auch in der Nacht. Und das hat auch seine Berechtigung, weil nachts häufiger Unfallfahrzeuge geliefert werden und die Abschleppwagen dazu auf den Hof fahren müssen.

Um jetzt das Halteverbot noch deutlicher zu machen, haben wir in Absprache mit der Stadtverwaltung entsprechende Straßenmarkierungen beantragen und aufbringen lassen, so genannte Grenzmarkierungen für Park- und Halteverbote:

Grenzmarkierung für Park- und Halteverbote

Schauen wir mal, wie das jetzt funktioniert. Wir sind guter Dinge. Und nein, wir pochen nicht aus Schikane auf das Halteverbot, sondern die Hofzufahrt wird gebraucht. Wirklich. 😮