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„Die, die schon so viele Amperas verkauft haben.“

Wir haben mit vielen unserer Opel-Händlerkollegen im Umkreis ein gutes Verhältnis. Natürlich sind wir alle Wettbewerber, aber dennoch vertreten wir alle eine Marke und gerade den Opel-Händlern kann man nicht nachsagen, sie wüssten nicht, wie es in schlechten Zeiten ist. Durststrecken schweißen zusammen. 😉

Die Kollegialität geht auch so weit, dass wir uns gegenseitig Vorführfahrzeuge ausleihen, wenn zum Beispiel ein Händler ein bestimmtes Fahrzeug nicht als Vorführfahrzeug am Start hat. So brauchen wir für den morgigen E-Mobilitätstag in Mühlacker logischerweise einen Opel Ampera, aber unser eigener Vorführwagen ist Anfang dieser Woche schon über den Ladentisch gegangen (stellen wir uns jetzt mal nicht bildlich vor …).

Also kurzerhand den Telefonhörer in die Hand genommen und Händlerkollegen in unserem Distrikt angerufen. Und beim Opel-Autohaus Höschele in Gerlingen fündig geworden, denn die dortigen Kollegen haben einen Opel Ampera als Vorführwagen auf dem Hof und stellen ihn uns für das Wochenende zur Verfügung. So durfte dann unsere „türkische Front“ in Form von Nuri und Besim nach Gerlingen fahren und den Opel Ampera nach Pforzheim überführen.

Kaum waren die Herren in Gerlingen und kamen ins Autohaus, wurden sie schon vom Chef mit den Worten begrüßt: „Ah, das Autohaus Gerstel. Das sind die, die schon so viele Amperas verkauft haben.“ Unser Ruf scheint uns vorauszueilen. Und wir lassen mal kurz die Bescheidenheit im Schrank: Ja, da sind wir auch schon ein bisschen stolz darauf. 😀

Der Opel Ampera und das Thema Elektromobilität sind beide ein beratungsintensives Geschäft, vor dem Verkauf und auch danach. Alle Ampera-Käufer eint das „Pioniertum“ und man muss Pioniere überzeugen, hegen und pflegen. Das gilt ein Stückweit natürlich für alle Autofahrer, aber „E-Pioniere“ sind nochmal ein besonderes Völkchen. Fragen Sie mal morgen Besim auf dem E-Mobilitätstag in Mühlacker, der erzählt Ihnen, was wir meinen.

Reifenplatzer.

Auch wir sind vor den Unzulänglichkeiten des Autofahrerlebens nicht gefeit. Gestern hatte Kollege Nuri das „Vergnügen“, bei einer Autoüberführung einen Reifenplatzer am anmontierten Anhänger zu meistern. Immerhin ist der Anhänger zweiachsig, so dass der deutlich schwerer ins Schleudern kommt, aber wenn auf dem Anhänger ein Opel Mokka steht und der Reifen bei voller Fahrt auf der Landstraße platzt, dann ist das schon eine Geschichte für geübtere Autofahrer.

Aber: Nichts passiert. Weder Nuri, noch dem Anhänger, noch dem Opel Mokka. Christophorus hat aufgepasst:-)

Zurückfahren von abgemeldeten Fahrzeugen.

Eine immer wieder spannende Frage ist folgende: Man hat ein Auto und will es abmelden beziehungsweise vorübergehend stilllegen. Zur Zulassungsbehörde kann man ja mit dem abzumeldenden Fahrzeug noch in angemeldetem Zustand fahren, aber was tun, wenn das Auto dann abgemeldet ist? Darf man es dann noch bewegen?

Was viele nicht wissen: Ja, man darf es, unter einigen Voraussetzungen:

  1. Ihre Haftpflichtversicherung muss dies ausdrücklich zulassen. Fragen Sie also (vorher!) Ihre Kfz-Versicherung oder ihren Versicherungsmenschen, ob Ihre Versicherung diese Möglichkeit in Ihrem Vertrag einräumt.
  2. Sie brauchen die Kennzeichen noch und müssen Sie für die Rückfahrt auch am Fahrzeug montiert haben. Die Kennzeichen werden zwar entstempelt sein, das ist aber bei einer Fahrzeugkontrolle kein Problem, weil Sie anhand der Unterlagen, die Sie bei der Abmeldung bzw. Stilllegung erhalten haben, belegen können, dass Sie auf der Rückfahrt sind.
  3. Sie müssen auf dem direkten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause bzw. zum Ort der Einlagerung im „angrenzenden Zulassungsbereich“ des Fahrzeuges sein. Eine Spritztour nach Soundso dürfen Sie also nicht machen.

Was leider immer wieder zu Diskussionen führt: Ja, wir haben zwar „rote“ 06er-Kennzeichen, verleihen diese aber nicht, weil zum einen der Unterhalt dieser Kennzeichen ein teurer Spaß ist und wir als Besitzer solcher Kennzeichen angehalten sind, sorgfältig damit umzugehen. Das wird mitunter auch behördlich geprüft, deshalb machen wir hier keine Ausnahmen.

Falls Sie ein abgemeldetes Fahrzeug haben und es wieder anmelden wollen, es aber eine Hauptuntersuchung benötigt, dann können wir darüber wiederum reden, wie Ihr Fahrzeug dann zu uns kommt, um bei uns die Hauptuntersuchung durchzuführen. Das sind Fahrten, die unmittelbar mit uns zu tun haben.

Stillgelegte Fahrzeuge bewegen.

Es ist manchmal erstaunlich, welche Aktionen manche Fahrzeugbesitzer tun, um ein stillgelegtes Fahrzeug zu uns zu bringen. Da werden Anhänger organisiert und nicht wenige geben sogar richtig Geld aus, um einen Abschleppwagen zu organisieren, der dann das Fahrzeug zu uns bringt. Dabei ist das eigentlich eine ganz einfache Geschichte: Das „rote“ Kennzeichen.

Wir als Autohaus haben solche „roten“ Kennzeichen mit der Kennziffer 06, die für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden dürfen. So ein Kennzeichen bekommt inzwischen (zu Recht) nicht mehr einfach so jeder, sondern nur noch „zuverlässige“ Autohäuser und -händler, aber für genau solche Zwecke gibt es dieses Kennzeichen.

Sprich: Wenn also einer unserer Kunden ein stillgelegtes Fahrzeug zu Hause hat und dieses Auto zu uns in die Werkstatt soll (Inspektion, Hauptuntersuchung etc.), dann sagt man bei uns Bescheid, regelt den Werkstatttermin und jemand aus unserem Autohaus kommt dann vorbei und bringt die „roten“ Kennzeichen mitsamt den Begleitunterlagen mit. Die Kennzeichen kommen dann auf das zu transportierende Fahrzeug drauf und auf dem kürzesten Weg fahren wir dann so beschildert das Fahrzeug zu uns und es nach dem Werkstatttermin auch wieder nach Hause. Es ist keine gesonderte Versicherung für das Fahrzeug notwendig, denn damit wir diese Kennzeichen überhaupt besitzen dürfen, haben wir eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen.

Alles kein Hexenwerk und es ist tatsächlich keine gesonderte Zulassung für diese Aktion notwendig. Und ein Missverständnis räumen wir an dieser Stelle auch gleich mal aus: Es gibt gar nicht so wenige Autofahrer, die glauben, dass man als Fahrer eines Fahrzeuges mit „roten“ Kennzeichen keine Strafzettel bekommen würde. Das ist natürlich Humbug, denn wir müssen selbstverständlich Buch darüber führen, an was für einem Fahrzeug das Kennzeichen hing, also Hersteller, Modell und Fahrgestellnummer. Dazu dann noch Namen und Adresse des Besitzers und das genaue Datum, so dass mit diesen Daten im Zweifelsfall dann genau ermittelt werden kann, wer wann das Kennzeichen trug.

Finger weg auch von solchen Aktionen (habe ich alles hier auf unserem Hof schon erlebt!) die zutiefst gefährlich und strafbar sind:

Ich meine damit einen Kunden, der bei uns auf den Hof gekommen ist, und sein Fahrzeug zur Reparatur angemeldet hat. Wir gaben in unsere EDV das Kennzeichen ein, um einen Werkstatt Auftrag zu generieren. Wir staunten nicht schlecht und hatten schon wieder „menschliches Versagen“ im Verdacht als die Arbeitskarte aus dem Drucker kam. Also wie ein Omega sah der Corsa nicht aus! Und der Hubraum des Motors war auch nur ein Drittel dessen was auf der Karte stand. Fakt war, dass der Kunde von seinem Zweit-KFZ die Schilder einfach weg und an seinen Corsa zum Überführen dran gemacht hat.

Was bedeutet das strafrechtlich?

  1. Fahren ohne Versicherungsschutz,
  2. Steuerhinterziehung, das Fahrzeug ist ja nicht angemeldet.

Das könnte im schlimmsten Fall (Unfall mit Personenschaden) böse ausgehen! Was kostet ein Leben? Also, lieber gleich richtig machen!