In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, daß man bei der Zulassung seines Fahrzeuges eine Haftpflichtversicherung vorweisen muss. Das heißt, wenn ich mit meinem Fahrzeug etwas anderes beschädige (z.B. Auto, Strassenschild oder sogar Personenschaden) kommt hierfür die Haftpflichtversicherung auf. Anders sieht es bei einem selbst verursachten Schaden an meinem Fahrzeug aus. Hierfür muß ich selbst eine Kaskoversicherung abschließen. Die kleine Variante heißt Teilkasko (u.a. Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruchschaden, Sturm, Hagel, Blitzschlag usw.) Und dann gibt es noch die große Variante, genannt Vollkasko. Diese beinhaltet die Teilkasko und zahlt noch zusätzlich bei Vandalismus und die selbst verschuldeten Schäden an meinem Fahrzeug. Bitte achten Sie bei einem Neuabschluss darauf, daß Sie selber entscheiden dürfen, daß Ihr Fahrzeug bei einem Schaden zu einem Händler Ihres Vertrauens gebracht werden darf – also z.B. zu uns?Wenn Sie noch Fragen zur Autoversicherung haben: GERNE ? –
Die OPEL Autoversicherung
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