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Aus dem Auge, aus dem Sinn.

Auch so eine Geschichte, die eigentlich mehr nervt, als unterhält … vor einiger Zeit kam jemand ins Autohaus und wollte uns seinen gebrauchten Opel Omega Kombi verkaufen. Nun sind wir zwar Autohändler, aber hauptsächlich kaufen wir nur Kundenfahrzeuge auf und haben darüber hinaus auch ein paar Regeln hinsichtlich des Fahrzeugalters, denn wir haben Gebrauchtwagenstandards zu erfüllen und sind keine Abkippstation für Altautos.

Der Besucher hat verstanden und seinen Omega vor dem Showroom am Gehweg geparkt … und nicht mehr abgeholt. Seit einigen Tagen klebt nun das hier auf dem Auto:

So ein Auto vor dem Showroom macht sich natürlich wirklich extrem gut, zumal es ja ein Opel ist und der ein oder andere sich dann schon fragt, warum „wir“ ein Auto ohne Zulassung auf die Straße stellen.

Nun gut, ein paar Wochen noch und dann kümmert sich die Zulassungsbehörde final um dieses Auto. Wir sind jedenfalls genauso genervt wie die Beamten, die sich andauernd um solche Autos kümmern müssen.

Eine Frage: Was sind Ausfuhrkennzeichen?

Die meisten Autofahrer haben in ihrem Autofahrerleben mit dem Ausfuhrkennzeichen nichts zu tun, wir Autohändler dann doch immer wieder mal. Und so ein Ausfuhrkennzeichen fällt zumindest sofort auf, weil es recht wichtig aussieht:

Ausfuhrkennzeichen

Inhaltlich ist es recht einfach zu lesen. Neben dem eigentlichen Kennzeichen (hier demnach PF 193 A) ist die Zahlenkombination rechts ein zentraler Bestandteil des Ausfuhrkennzeichens, denn das ist das Datum, an dem das so angemeldete Fahrzeug spätestens das Land verlassen muss (oder zumindest den öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland), da zu diesem Datum das Auto die Betriebserlaubnis und Zulassung verliert. In diesem Fall ist dieses Datum also der 1. Juli 2016.

Klar ist damit: Wer mit einem ungültigen Ausfuhrkennzeichen erwischt wird, wird hart rangenommen: Neben Fahren ohne Versicherungsschutz kommt Steuerhinterziehung dazu, üblicherweise ein Bußgeld und zusätzlich noch Guthaben auf das Punktekonto in Flensburg. Ungültig gewordene Fahrzeugzulassungen sind keine Kavaliersdelikte und können insbesondere bei verschuldeten Unfällen sehr schnell zum persönlichen Ruin führen.

Man darf sich übrigens nicht darauf verlassen, nicht auf den buchstäblich letzten Kilometern der Republik noch erwischt zu werden – es gibt eine Reihe von Fällen, in denen direkt an der Grenzstation ein achtsamer Zollbeamter noch schnell auf das Ausfuhrkennzeichen schaute und die Ausreise dann nochmal richtig teuer wurde. Zumal man dann eben nicht einfach weiterfahren kann, da auch im Ausland ein ungültiges, deutsches Ausfuhrkennzeichen eben auch nichts nützt.

Warum ein Ausfuhrkennzeichen?

Im Prinzip handelt es sich beim Ausfuhrkennzeichen um eine Zulassung mit genau definiertem (und nicht verlängerbarem) Verfallsdatum. Das ist insbesondere bei Fahrzeugen, die auf ihren vier Rädern ins Ausland exportiert werden sollen, recht praktisch, denn dann muss der Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug nicht mehr gesondert abmelden. Die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung werden bei der Zulassung entrichtet, die Kfz-Steuer im Falle von Ausfuhrkennzeichen kann sogar bar eingezahlt werden.

Das Ausfuhrkennzeichen gilt innerhalb der EU und in vielen weiteren Ländern als ganz normales Kennzeichen, allerdings eben nur bis zum angegebenen Datum. Wird man mit einem Ausfuhrkennzeichen geblitzt, muss man übrigens genauso die Strafzettel bezahlen, denn bei der Zulassung ist ein Wohnsitz in Deutschland anzugeben. 😀

Die Tücken der Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich auch für Ausfuhrkennzeichen notwendig und hier wird es schon knifflig. Denn nicht jede Versicherung bietet Kfz-Versicherungen für Exportfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen an. Genau genommen: Nur die wenigsten machen das, was mit dem deutlich höheren Risiko für Versicherungsfälle in dieser Zulassungsgruppe zusammenhängt. Traditionell gibt es bei ADAC-Geschäftsstellen die so genannte ARISA-Haftpflichtversicherung für verhältnismäßig wenig Geld und für Versicherungszeiträume ab 15 Tage bis maximal 12 Monate.

Extrem teuer fällt eine zusätzlichen Kasko-Versicherung für Exportfahrzeuge aus, die üblicherweise mehrere tausend Euro pro Monat (!) kostet, trotz einer üblicherweise erforderlichen Selbstbeteiligung von oft ebenfalls mehreren tausend Euro. Kasko-Versicherungen lohnen daher bei Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen nur dann, wenn es sich um besonders teure Fahrzeuge und sehr kurze Anmeldezeiträume handelt. Bei beiden Kriterien ist aber dann eher die Frage, ob man ein teures Fahrzeug nicht lieber via Spedition ins Ausland transportiert, wenn man schon eine Kasko-Versicherung in Betracht zieht.

Hauptuntersuchung? Selbstverständlich.

Ebenfalls häufig vergessen wird, dass auch für die Zulassung eines Exportfahrzeugs eine gültige Hauptuntersuchung notwendig ist und vorgelegt werden muss. Schrottreife Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung bekommen keine Ausfuhrkennzeichen.

Da auf die Ausfuhrkennzeichen keine gesonderte Prüfplakette aufgeklebt wird, muss die Hauptuntersuchung auf jeden Fall länger gültig sein, als der gewünschte Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens. Ansonsten ist eine zusätzliche Hauptuntersuchung notwendig, die zwingend vor der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens durchgeführt werden muss.

Wochenabschluss!

Okay, unsere Woche ist mit dem heutigen Freitag ja eigentlich noch nicht zu Ende, weil wir ja auch am Samstag bis 12 Uhr noch geöffnet haben, aber der Blick auf das Bord, auf dem wir die Unterlagen und Kennzeichen für Neuanmeldungen vorbereiten, offenbart, dass unsere Woche nach dem Jubiläumsfest nichts für Schlafmützen war.

Wir hatten zum Jubiläum eine Reihe von Jubiläumsangeboten an den Start gebracht, die auch rege genutzt wurden. Und das Ergebnis sind demnach eine ganze Reihe von Zulassungen, deutlich über dem Normalpensum und eigentlich völlig unüblich für einen Juli. Und jeder Autoverkauf hat immer einen hübsch großen Rattenschwanz… Unterlagen vorbereiten, ggf. Finanzierung regeln, um die Zulassung kümmern, den Kunden immer auf dem aktuellen Stand halten. Aber das Motto wird sportlich genommen: „Wir bieten – Kunde möchte – Kunde bekommt!“

Aber eines müssen wir an dieser Stelle auch mal sagen: Vielen Dank!!!

Auch wenn die Aufräumarbeiten immer noch zum Teil am Laufen sind und wir alle schon wieder voll im Alltagsstress stecken,so möchte ich doch noch einmal meine Eindrücke Revue passieren lassen: Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich nicht wüsste, was wir beim 200-jährigen Jubiläum im Jahre 2111 anders machen sollten! (Okay, wenn’s sein muss: Dickes Lob vom Verkauf an den Service. Wirklich gut organisiertes Fest… ;-))

Als uns zunächst die Nachricht erreichte, dass uns Opel zum Jubiläumsfest mit einem Ampera ausstattet, war ich hin und weg. Dass dann auch noch Opel-Verkaufschefin Frau Imelda Labbé uns mit einem „Laubfrosch“, einem Opel 4/20 PS, besucht und uns die Ehre erweist…Wow. Genial fand ich, dass auch fast alle unseren geladenen Gäste kamen. Es war einfach toll zu sehen, wie diese vielen Menschen, mit denen wir tagtäglich zu tun haben, nun alle „auf einem Haufen“ zusammenstanden und mit uns feierten. Wenn es Situationen geben sollte, aus denen man Kraft für die Arbeit schöpft: Das war so einer!

Und etwas sehr historisches haben wir auch noch getan, nämlich eine Fahrzeugbestellung der besonderen Kategorie, die wir – dem Anlass angemessen – auch tatsächlich handschriftlich aufgegeben haben:

Wir haben schon am Jubiläumswochenende sehr schnell beschlossen, dass wir auch in Sachen Hybrid und in Sachen Opel Ampera ganz vorn dabei sein möchten. Wir stehen zu Opel und zur opelschen Innovationskraft und damit wir Ihnen das auch zeigen können, machen wir es Ihnen vor. In 100 Jahren werden vielleicht unsere Nachfahren diese Bestellung hervorholen und sagen können, dass wir in Sachen Elektroauto damals ganz vorn dabei waren, so wie Heinrich Gerstel anno 1911 mit seinen Automobilen in Pforzheim begann.

Der Fahrzeugrückruf aus Händlersicht.

Besim hat ja schon geschrieben, dass sein Opel Astra H nächste Woche bei uns auf der Matte zwecks Nacharbeiten der elektrischen Steckverbindung der Hupe stehen wird. Alles auch kein großes Problem, die Steckverbindung wird überprüft und mit einem Sicherheits-Clip versehen, die den Kontakt auch zukünftig sicherstellen wird. Salopp gesagt: Wenn an seinem Astra irgendwann vielleicht einmal etwas abfällt, dann sicherlich nicht diese Steckverbindung. 😉

So ein Rückruf ist übrigens eine Sache, über die wir auch informiert sind, und zwar über unser elektronisches Opel Dealer Management System. Über dieses System sind alle Opel-Fahrzeuge recherchierbar und wenn wir ein Fahrzeug über seine Fahrgestellnummer eingeben, dieses Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, werden wir im gleichen Moment darüber informiert, wenn die Rückrufmaßnahme nicht erledigt wurde.

Sprich: Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Schreiben von Opel erhalten haben, ist da ein richtig umfangreiches System im Hintergrund aktiv und schon eine Menge passiert:

  1. Opel hat bei Qualitätsuntersuchungen eine potentielle Schwachstelle gefunden, die nachgearbeitet werden soll/muss.
  2. Betrifft die Schwachstelle ein sicherheitsrelevantes Teil (die Hupe ist so ein sicherheitsrelevantes Teil), wird das Kraftfahrzeugbundesamt eingeschaltet. Dem Amt wird eine Reihe von Fahrgestellnummern von betroffenen Fahrzeugen übermittelt, das dann anhand dieser Daten die aktuellen Daten der Fahrzeughalter übermittelt.
  3. Opel übernimmt die Informationen des Rückrufes ins Opel Dealer Management System und schreibt die betroffenen Kunden an.
  4. Der Kunde meldet sich bezüglich des Schreibens bei uns und macht einen Werkstatttermin bei uns.
  5. Eine erledigte Rückrufmaßnahme melden wir Opel zurück und Opel übrigens auch an das Kraftfahrzeugbundesamt.

Was viele nicht wissen: Fahrzeugrückrufe sind keine Kann-Veranstaltung, sondern es geht hier wirklich um die Sicherheit. Und das kann bei besonders sicherheitsrelevanten Rückrufen bedeuten, dass der Autohersteller mit einem weiteren Brief nachfasst, wenn auf das erste Schreiben nicht reagiert wurde. Und das kann im Ernstfall auch bedeuten, dass wenn auf Rückrufe nicht reagiert wird und der Kunde in diesem Zeitraum nicht auch zufällig bei uns in die Falle in die Werkstatt kommt, im Zweifelsfall durch die Behörden auch vorübergehend die Zulassung entzogen und das Kennzeichen entstempelt werden kann. Die Argumentation des Kraftfahrzeugbundesamtes ist hierbei sehr klar, denn für die Zulassung eines Fahrzeuges ist seine Betriebssicherheit maßgebend und wenn die nicht gegeben ist, ist seine Zulassung auch hinfällig.

Deshalb: Wenn Sie Post von Opel (oder einem anderen Autohersteller..) mit einem Fahrzeugrückruf bekommen, dann ist Aktion angesagt, denn viele Menschen haben sich davor schon eine Menge Gedanken gemacht, Ihre Sicherheit auf Ihren vier Rädern auch weiterhin sicherzustellen.

So, und jetzt geht’s weiter ans Kistenpacken für den Pforzheimer Automarkt, wir sehen uns am Wochenende. Für alle Gerstelblog-Leser besteht Hallo-sagen-Pflicht! 😉